13.03.2024:
10.000 Investoren der ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 betroffen
Erstes Unternehmen stellt Insolvenzantrag
--> SC Finance Four GmbH
Nach Vertriebsstopp und Auszahlungsstopp im Zusammenhang mit mehreren ProReal-Kapitalanlagen sorgt aktuell eine weitere Meldung im Kreise der ONE Group-Anleger für Verunsicherung:
Das erste Unternehmen aus dem Firmengeflecht der ONE Group stellt Insolvenzantrag.
Es handelt sich dabei um die SC Finance Four GmbH.
Die SC Finance Four GmbH hat beim Amtsgericht Offenbach Insolvenzantrag mit Antrag auf Eigenverwaltung gestellt.
Bei dem Unternehmen handelt es sich um die Pool-Gesellschaft, in die die Anlegergelder der ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH geflossen sind - insgesamt rund 278 Mio. Euro. Die Pool-Gesellschaft wiederum hat die Gelder der Kapitalanleger dann in diverse Projekte der Muttergesellschaft Soravia weitergereicht.
Von Seiten der ONE Group wurde hierzu erklärt, dass die Projekte "Unterföhring (UFO) München" und "Sylter Hof Berlin" aufgrund einer fehlenden tragfähigen Finanzierung vollständig rückabgewickelt werden mussten, das Projekt "Tegernsee" zumindest teilweise. Darüber hinaus habe sich die Fertigstellung des Projekts "Zollhafen Mainz" deutlich verzögert.
Obwohl sich die ONE Group versucht hatte, sich in den vergangenen Jahren so diversifiziert wie möglich aufzustellen, habe sie die "Verwerfungen am Markt" stark getroffen, so ONE Group.
Die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts in Offenbach wurde dadurch erreicht, dass kurz vor Insolvenzantrag der Sitz der Gesellschaft von Hamburg in den Gerichtsbezirk Offenbach verlegt wurde. Über die Beweg- und Hintergründe dieser spontanen Sitzverlegung wird derzeit spekuliert. Die offizielle Begründung, wonach in Offenbach auf vorhandene Infrastruktur wie Büro- und Besprechungsräume zugegriffen werden kann, klingt wenig überzeugend, da entsprechende Infrastruktur wohl auch am früheren Firmensitz in Hamburg zur Verfügung stand. Womöglich verspricht man sich hierdurch Vorteile im Insolvenzverfahren.
Betroffenen Anlegern der ONE Group wird empfohlen, sich zur Bündelung ihrer Interessen mit der Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen in Verbindung zu setzen.
Dies ist möglich unter der E-Mail-Adresse
oder über das unten stehende Kontaktformular.
20.02.2024:
Weiterer Auszahlungsstopp zu erwarten:
ProReal Deutschland 7 GmbH
Aktuelle Risikoanalyse aller Bauvorhaben führt wohl auch hier zur Aussetzung von Zahlungen an Anleger!
In einer am Montag, den 19.02.2024 veröffentlichten Pflichtmitteilung wird von Seiten des Unternehmens darauf hingewiesen, dass sich die ProReal Deutschland 7 GmbH ab dem 01.07.2024 "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" gegenüber den Anlegern in Zahlungsverzug befinden wird.
Als Grund für diese einschneidende Maßnahme wird erneut auf die derzeit durchgeführe Risikoanalyse aller Bauvorhaben im Portfolio verwiesen.
Im Laufe der Analyse habe sich bereits abgezeichnet, dass das der ProReal Deutschland 7 GmbH gewährte Darlehen aller Voraussicht nach nicht fristgerecht zurückgezahlt werden kann. Dies habe zur Folge, dass auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weder die am 30.06.2024 fälligen Zinszahlungen noch die zum 31.12.2024 zu erfolgende Rückzahlung der Vermögensanlage an die Anleger durch die ProReal 7 Deutschland GmbH fristgerecht geleistet werden kann.
Entsprechende Hinweise erfolgten in der Vergangenheit bereits für die Kapitalanlagen "ProReal Europa 9" und "ProReal Europa 10".
Kostenlose Interessensgemeinschaft
Sofern auch Sie Kapital in Projekte der ONE GROUP investiert haben, können Sie sich unter der E-Mail-Adresse onegroup@dr-greger.de oder über das unten stehende Kontaktformular für die kostenlose Interessensgemeinschaft der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren.
Hier können Sie die Veröffentlichungen nach §11a Absatz 1 VermAnlG einsehen:
One Group setzt Zinsauszahlungen aus - rund 11.000 Anleger betroffen
Die in Hamburg ansässige One Group GmbH, eine unabhängige Tochtergesellschaft der österreichischen SORAVIA Gruppe und eigenen Angaben zu Folge einer der führenden Anbieter von Investmentprodukten im Immobiliensegment, ist nicht in der Lage, nachrangige Namensschuldverschreibungen aus verschiedenen Emissionen der Produktserie "ProReal" für das vierte Quartal zu bedienen.
Rund 11.000 Anleger werden im Januar 2024 keine Auszahlung für das vierte Quartal 2023 erhalten.
Das Unternehmen ONE GROUP konzentriert sich auf die alternative Finanzierung von Projektentwicklungen in deutschen und österreichischen Metropolregionen sowie auf die Konzeption strukturierter Investitionsmöglichkeiten im Immobiliensegment. Seit 2012 wurden von der ONE GROUP mit ihren "ProReal"-Produkten über 950 Millionen Euro Kapital von Anlegern eingesammelt.
Mehr als 16.000 Kunden haben bislang über 32.000-mal in Produkte der ONE GROUP investiert.
AUSFALL VON ZINSZAHLUNGEN:
Von dem Ausfall der Zinsauszahlungen für das vierte Quartal 2023 betroffen sind Anlagegelder in Höhe von etwa 410 Mio. Euro aus vier Emissionen. Dabei handelt es sich um:
– ProReal Deutschland 7
– ProReal Deutschland 8 - Exklusives Folgeangebot
– ProReal Europa 9
– ProReal Europa 10.
VERTRIEBSSTOPP:
Darüber hinaus wurde für fünf weitere Emissionen aus der ProReal-Reihe, die derzeit im Vertrieb sind, ein Zeichnungsstopp verhängt. Dies bedeutet, dass hier keine neuen Kundengelder mehr angenommen werden. Es handelt sich dabei um die Emissionen:
– ProReal Deutschland 7 - Exklusives Folgeangebot
– ProReal Private 10
– ProReal Private 11
– ProReal Secur 3
– ProReal Secur 4.
Als Begründung für diese Maßnahmen nennt der Anbieter die aktuell "anspruchsvolle Marktsituation", die durch die Inflations- und Zinsentwicklungen entstanden ist. Der Markt befinde sich derzeit in einer "massiven Korrekturphase", weshalb One Group und Soravia nun eine "umfassende Risikoanalyse des Portfolios" durchführen, die im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sein soll.
Tatsächlich jedoch können Anleger ihren Anspruch auf Auszahlung der ihnen zustehenden Zinsen nur dann nicht durchsetzen, wenn die Geltendmachung des Zahlungsanspruchs zur Insolvenz der Emittentin führen würde (sog. "qualifizierte Rangrücktrittsklausel").
Kompetente Vertretung betroffener Investoren
Die renommierte Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen mit Kanzleisitzen in München und Regensburg hat sich auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisiert. So vertrauen beispielsweise bereits tausende Anleger der insolventen P&R-Container-Gruppe sowie der Wirecard AG auf die Kompetenz der Kanzlei. Mit ihrer langjährigen Expertise und fundierten Erfahrung wissen die Fachanwälte der Kanzlei Dr. Greger & Collegen genau, wie die Ansprüche ihrer Mandanten effektiv durchgesetzt werden können.
Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Die Experten der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen prüfen auch in Betracht kommende Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften. Auch für die Durchsetzung dieser Rechte sind die Fachanwälte kompetente Ansprechpartner.
Kostenlose Interessensgemeinschaft
Sofern auch Sie Kapital in Produkte der ONE GROUP investiert haben, können Sie sich unter der E-Mail-Adresse onegroup@dr-greger.de oder über das folgende Kontaktformular für die kostenlose Interessensgemeinschaft der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren.
KONTAKTFORMULAR: