ANLEGERRECHTE24
DR. GREGER & COLLEGEN 

DEGAG-GRUPPE


INSOLVENZ!




Laut aktueller Presseberichterstattung haben sowohl die DEGAG-Dachholding ("DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG") als auch die Tochtergesellschaft "DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH" bereits am Montag, 20.01.2025 Insolvenz angemeldet.

Zudem sollen Insolvenzanträge für zwei weitere verbundene Unternehmen in Vorbereitung sein.

Bereits am 20. Dezember 2024 hatte die Finanzaufsicht BaFin Pflichtmitteilungen der Degag Kapital GmbH, der Degag Wi8 GmbH sowie der Degag Bestand und Neubau 1 GmbH veröffentlicht. Aus diesen ging hervor, dass Zins- und Rückzahlungen an die Anleger nicht fristgerecht erfolgen können.

Der Fall der DEGAG-GRUPPE zeigt, wie riskant Investitionen in Genussrechte mit qualifiziertem Nachrang sein können. Als spezialisierte Kanzlei im Bank- und Kapitalmarktrecht stehen wir betroffenen Anlegern mit rechtlicher Expertise zur Seite.



Unser Ziel:

Ihre Interessen schützen, Transparenz schaffen und eine optimale Lösung für Ihre Ansprüche erreichen - im Insolvenzverfahren und außerhalb!





WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN:


Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei:

  • Analyse und Bewertung Ihrer Rechtslage: Wir prüfen Ihre Genussrechtsverträge und die Haftung der DEGAG-GRUPPE oder Dritter.
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Ob Forderungsanmeldung, Rückzahlung oder Schadensersatz – wir setzen uns für Ihre Rechte ein.
  • Vertretung vor Behörden und Gerichten: Wir vertreten Sie gegenüber der BaFin, der DEGAG-GRUPPE und anderen Institutionen.
  • Beratung zu Kapitalmarktrisiken: Präventive Unterstützung bei der Prüfung und Bewertung Ihrer Investitionen.




WARUM WIR?

Mit fundierter Erfahrung in Bank- und Kapitalmarktrecht, umfassender Expertise in der Bearbeitung von Großschadensfällen und einem tiefen Verständnis für komplexe Finanzprodukte sind wir Ihr verlässlicher Partner.

Wir kennen die Fallstricke und Besonderheiten des Grauen Kapitalmarkts und wissen, wie Sie Ihre Rechte effektiv geltend machen.



DEGAG – EIN FALL FÜR EXPERTEN

Die DEGAG-Gruppe steht exemplarisch für die Risiken mangelnder Transparenz und fragwürdiger Strukturen. Unvollständige Informationen, verspätete Jahresabschlüsse und die Umgehung gesetzlicher Vorgaben sind nur einige der Herausforderungen, mit denen Anleger konfrontiert werden. Wir helfen Ihnen, Licht ins Dunkel zu bringen und Ihre Position zu stärken.



HANDELN SIE JETZT!

Wenn Sie von den Insolvenzanträgen, den Zahlungsstopps oder anderen Unregelmäßigkeiten der DEGAG-GRUPPE betroffen sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann entscheidend sein, um Ihre Ansprüche zu sichern.

Kontaktieren Sie uns heute und lassen Sie uns gemeinsam für Ihre Rechte kämpfen.






Betroffenen Investoren wird empfohlen, sich zur Bündelung ihrer Interessen und zur Bildung einer Interessensgemeinschaft mit

DR. GREGER & COLLEGEN

Fachanwaltskanzlei für
Bank- und Kapitalmarktrecht 

in Verbindung zu setzen.


KONTAKTFORMULAR: