DEGAG-GRUPPE
Laut aktueller Presseberichterstattung haben sowohl die DEGAG-Dachholding ("DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG") als auch die Tochtergesellschaft "DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH" bereits am Montag, 20.01.2025 Insolvenz angemeldet.
Zudem sollen Insolvenzanträge für zwei weitere verbundene Unternehmen in Vorbereitung sein.
Bereits am 20. Dezember 2024 hatte die Finanzaufsicht BaFin Pflichtmitteilungen der Degag Kapital GmbH, der Degag Wi8 GmbH sowie der Degag Bestand und Neubau 1 GmbH veröffentlicht. Aus diesen ging hervor, dass Zins- und Rückzahlungen an die Anleger nicht fristgerecht erfolgen können.
Der Fall der DEGAG-GRUPPE zeigt, wie riskant Investitionen in Genussrechte mit qualifiziertem Nachrang sein können. Als spezialisierte Kanzlei im Bank- und Kapitalmarktrecht stehen wir betroffenen Anlegern mit rechtlicher Expertise zur Seite.
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DEGAG – EIN FALL FÜR EXPERTEN
Die DEGAG-Gruppe steht exemplarisch für die Risiken mangelnder Transparenz und fragwürdiger Strukturen. Unvollständige Informationen, verspätete Jahresabschlüsse und die Umgehung gesetzlicher Vorgaben sind nur einige der Herausforderungen, mit denen Anleger konfrontiert werden. Wir helfen Ihnen, Licht ins Dunkel zu bringen und Ihre Position zu stärken.
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DR. GREGER & COLLEGEN
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