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DR. GREGER & COLLEGEN 

FWU Lebensversicherer 

 

- INSOLVENZ -


Luxemburgische und österreichische Aufsichtsbehörden erlassen Maßnahmen gegenüber Tochtergesellschaften der FWU AG.



Am 19.07.2024 hat das Amtsgerichts München (Az. 1500 IN 10461/24) das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen des international agierenden Finanzdienstleistungskonzerns FWU AG mit Sitz in Grünwald eröffnet.

Die FWU AG ist unter anderem Mutterunternehmen der beiden Versicherungsunternehmen:

  • FWU Life Insurance Lux S.A. mit Sitz in Luxemburg
  • FWU Life Insurance Austria AG (ehemals "SKANDIA") mit Sitz in Österreich.


Diese beiden Unternehmen betreiben u.a. auch in Deutschland das Versicherungsgeschäft in Form von fondsgebundenen Lebensversicherungen.

Ebenfalls am 19.07.2024 erklärte auch das in Luxemburg ansässige Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A., dass sie die Mindestkapitalanforderungen nicht mehr erfüllen könne.

Da die beiden Tochterunternehmen, über die das Versicherungsgeschäft läuft, ihren jeweiligen Sitz nicht in Deutschland haben, ist nicht die BaFin als Aufsichtsbehörde zuständig, sondern die jeweilige Behörde in Luxemburg (das "Commisariat aux Assurances - CAA") und in Österreich ("Österreichische Finanzmarktaufsicht FMA").


Maßnahmen der CAA:

Die luxemburgische Versicherungsaufsicht "Commissariat aux Assurances (CAA)" hat dem luxemburgischen Versicherungsunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A. die freie Verfügungsbefugnis über ihre Vermögenswerte untersagt. Am 23.07.2024 hat das Verwaltungsgremium der CAA beschlossen, die versicherungstechnischen Rückstellungen bei den Verwahrstellen einzufrieren, um die Interessen der Versicherungsnehmer und der Begünstigten der Versicherung zu schützen. Für die Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass  vertragliche Leistungen vorerst nicht ausgezahlt werden. Mit der Maßnahme wird bezweckt, die Interessen der Versicherungsnehmer und der Begünstigten zu schützen. Innerhalb eines Monats muss die FWU Life Insurance Lux S.A. einen realistischen kurzfristigen Finanzierungsplan zur Genehmigung durch die CAA vorlegen, um innerhalb von drei Monaten die anrechnungsfähigen Basiseigenmittel mindestens auf das Niveau der Mindestkapitalanforderung wiederherzustellen.


Maßnahmen der FMA:

Die FMA steht im intensiven Kontakt mit dem Gruppenaufseher CAA und mit dem Management der FWU Austria und hat Maßnahmen angeordnet, die den laufenden Betrieb und die Betreuung der Versicherungskunden der FWU Austria sicherstellen sollen. Bis auf weiteres wird die FWU Austria kein Neugeschäft eingehen.





Betroffenen Versicherungsnehmern wird empfohlen, sich zur Bündelung ihrer Interessen und zur Bildung einer Interessensgemeinschaft mit der

Fachanwaltskanzlei für
Bank- und Kapitalmarktrecht 

Dr. Greger & Collegen 

hier in Verbindung zu setzen:

fwu-insolvenz@dr-greger.de



Die Mitglieder der Interessensgemeinschaft erhalten von uns Informtionen über die aktuellen Entwicklungen und Optionen zu ihren individuellen rechtlichen Handlungsmöglichhkeiten.