ANLEGERRECHTE24
 

UDI-Gläubigerversammlungen:

Kostenlose und kompetente Vertretung durch erfahrene Anlegerschutzkanzlei Dr. Greger & Collegen


Am 05.11.2021 und am 12.11.2021 werden am Amtsgericht Leipzig die Gläubigerversammlungen zu den aktuell insolventen UDI-Tochtergesellschaften stattfinden. In diesen Terminen werden unter anderem über wichtige Tagesordnungspunkte, die für den weiteren Ablauf der Insolvenzverfahren entscheidend sein werden, abgestimmt.

So beispielsweise über:

- die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

- die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

- den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,

- etc.

Damit in den UDI-Insolvenzverfahren die Interessen der Anleger und nicht die Eigeninteressen der UDI-Gesellschaften im Mittelpunkt stehen werden, ist es besonders wichtig, dass jetzt die Weichen richtig gestellt werden und die Abstimmungen durch eine Bündelung der Anlegerinteressen im Sinne der geschädigten Kapitalanleger durchgeführt werden.

Kein Anleger sollte sein Stimmrecht verschenken!


UDI-Anleger, die nicht selbst an den sie betreffenden Versammlungen teilnehmen können, können sich dort vertreten lassen. Eine Vollmacht sollte nicht leichtfertig erteilt werden und es sollte sichergestellt sein, dass der Vertreter im Interesse des Vollmachtgebers handelt.

Besonders kritisch werden in diesem Zusammenhang die aktuellen Schreiben von Herrn Rainer Langnickel als Geschäftsführer der U 20 Prevent GmbH gesehen, in denen er um Stimmrechtsvollmachten von UDI-Gläubigern wirbt. Denn er ist gleichzeitig Geschäftsführer anderer UDI-Gesellschaften, die zu den Schuldnern der insolventen UDI-Gesellschaften gehören. Dies zeigt, dass in der Person von Herrn Langnickel Interessenskonflikte nicht ausgeschlossen werden können. Sollte man ihm oder einem von ihm vorgeschlagenen Rechtsanwalt die Stimmrechtsvollmacht erteilen, könnte dies also dazu führen, dass mit der Stimme anlegerfremde Interessen in den Gläubigerversammlungen verfolgt werden. Dieses Risiko sollte unbedingt vermieden werden.

Gerne können Sie sich durch die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen vor Ort in den Gläubigerversammlungen vertreten lassen. Die Kanzlei agiert unabhängig und ausschließlich im Interesse der geschädigten Gläubiger.


Für die Vertretung in den Gläubigerversammlungen fallen keine Kosten an.

Die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen ist seit mehr als 20 Jahren auf die Vertretung der Interessen von geschädigten Kapitalanlegern spezialisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrungen auf diesem Gebiet – von der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bis hin zur Restrukturierung von Fondsgesellschaften und Unternehmen. Der Kanzleiinhaber Dr. Stephan Greger ist bereits Mitglied in mehreren anderen Gläubigerausschüssen, um dort die Anlegerinteressen sachgerecht zu vertreten.

Herr Rechtsanwalt Dr. Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wird an den Gläubigerversammlungen in Leipzig teilnehmen und sich mit seinem jahrelangen Know-How für die Interessen der UDI-Geschädigten einsetzen, um für sie das wirtschaftliche bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Geschädigte UDI-Investoren, die sich von der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen kostenlos in den jeweiligen UDI-Gläubigerversammlungen zur Bündelung der Anlegerinteressen kostenlos vertreten lassen möchten, können sich über die E-Mail-Adresse

udi-glaeubigerversammlung@dr-greger.de

für die kostenlose und kompetente Vertretung in den jeweiligen Gläubigerversammlungen registrieren.