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DR. GREGER & COLLEGEN 

 

 Prämiensparvertrag gekündigt oder Zinsberechnung falsch? 

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Erhebliche Fehler bei der Zinsberechnung von Prämiensparverträgen  - Jetzt Ansprüche prüfen lassen!
NEU: Aktuelle Entscheidung des BGH vom 09.07.2024 schafft Klarheit zur Berechnung von Zinsansprüchen


1. BGH ermöglicht Zinsnachforderungen!

In Zeiten guter Verzinsung waren langfristige Sparverträge von Banken und Sparkassen sehr beliebt. Diese Sparverträge tragen beispielsweise Namen wie:

"Prämiensparen flexibel", "Vorsorgesparen", "Vorsorgeplan", "VorsorgePlus", "Vermögensplan", "Bonusplan", "Ziel-Sparplan" oder "VRZukunft". 

Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase sind die Sparzinsen dieser Verträge  kontinuierlich nach unten korrigiert worden - bis auf nahezu 0%. In vielen Fällen beruhen die Zinsanpassungen zu Lasten der Sparer jedoch auf Klauseln, die von Gerichten für unwirksam erklärt worden sind.

Der Bundesgerichtshof hat bereits in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass  insbesondere für Verträge mit langer Laufzeit, die Regelungen zur Zinsanpassung transparent sein müssen. Es darf insbesondere nicht sein, dass Banken oder Sparkassen, den Zinssatz nach eigenem Ermessen anpassen und ihren Kunden dadurch zu wenig Zinsen gutschreiben.

"Wie auch bereits die BaFin festgestellt hat, hält sich gerade einmal eine Hand von Sparkassen an diese Grundsätze. Die weit überwiegende Anzahl der Sparkassen setzt sich über diese Rechtsprechung des BGH hinweg. Laut Feststellung der BaFin haben die Sparkassen die Zinsanpassungen einseitig zu deren Gunsten geregelt und damit die Rechtsprechung des BGH fehlerhaft bzw. gar nicht umgesetzt“, so Rechtsanwältin und Fachanwältin Christiane Sostmeier von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen weiter.

Im Oktober 2021 hat der Bundesgerichtshof ein weiteres Urteil mit Signalwirkung gefällt (Az. XI ZR 234/20 vom 06.10.2021). Die Richter hatten entschieden, dass die Kreditinstitute die Zinsen bei alten Verträgen nicht willkürlich anpassen dürfen. Vielmehr müsse für die Berechnung der Zinsen ein relativer Abstand zum Referenzzinssatz beibehalten und der Zinssatz monatlich anpasst werden.

Im November 2021 folgten zwei weitere Urteile des BGH. Auch hier erklärten die Richter die Zinsklauseln in den Verträgen der Sparkassen für ungültig und stellten fest, dass die Sparkasse ihren Kunden über viele Jahre hinweg zu wenig Zinsen gezahlt haben. Der BGH legte fest, dass die Geldhäuser für die Berechnung der Zinsen einheitlich einen langfristigen Zins der Bundesbank heranziehen müssen.

Nunmehr setzt der BGH seine Rechtsprechung fort und bestätigt den zugrunde zu legenden Referenzzinssatz (BGH, Urteil vom 09.07.2024, Az. XI ZR 40/23).

2. Was können Sie tun?

Die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen rät Prämiensparkunden, ihre Verträge auf den Prüfstand zu stellen.

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In vielen Fällen sind Zinsnachforderungen in Höhe von mehreren Tausend Euro möglich!


Kommen Banken oder Sparkassen von sich aus mit Vergleichsangeboten auf Sie zu - bleiben Sie skeptisch und akzeptieren sie den Vorschlag Ihres Kreditinstituts nicht voreilig. Wir empfehlen, auch hier fachmännische Unterstützung durch unsere hierauf spezialisierten Fachanwälte.




Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen setzt Ihre berechtigten Ansprüche durch.

Die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen rät betroffenen Prämiensparern, nicht auf berechtigte Ansprüche zu verzichten und deren Prämiensparverträge fachkundig überprüfen zu lassen.
Eine schnelle Kontaktaufnahme mit den erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten der Kanzlei Dr. Greger & Collegen ist über die folgende E-Mail-Adresse möglich:

sparvertrag@dr-greger.de

 


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Immer mehr Sparkassen kündigen die für ihre Kunden gut verzinsten Prämiensparverträge. Die Kündigungswelle reißt auch in diesem Jahr nicht ab. Auch 2020 erhalten treue Sparer weitere Kündigungen ihrer Sparverträge. Mehrere hunderttausend Sparer sind betroffen.

Kündigung häufig nicht rechtmäßig

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass zahlreiche Kündigungen nicht den Vorgaben des Bundesgerichtshofs entsprechen und damit nicht mit der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung in Einklang stehen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Kündigung nicht ungeprüft zu akzeptieren. Unsere Kanzlei, die sich seit über 20 Jahren erfolgreich für die Interessen von Kapitalanlegern engagiert, setzt sich gerne auch für Ihre Interessen ein und überprüft für Sie, ob Ihr konkreter Sparvertrag tatsächlich gekündigt werden kann.

Falschberechnung der Zinsen

Nicht selten kommt es vor, dass die in den vergangenen Jahren an die Sparer ausgezahlten Zinsen zu niedrig bemessen wurden. Ansprüche auf Zinsnachzahlungen sind keine Seltenheit und können unter Ausnutzung des Zins- und Zinseszinseffektes mehrere tausend Euro ausmachen. Selbst wenn die Kündigung des Sparvertrages rechtmäßig sein sollte, könnten Sie noch Nachzahlungsansprüche in erheblichem Umfang geltend machen.

Gerne können Sie hierzu mit uns – kostenlos und unverbindlich – Kontakt aufnehmen. Eine Überprüfung Ihrer individuellen Möglichkeiten kann sich somit in zweierlei Hinsicht lohnen:

Unwirksamkeit der Kündigung
+
Geltendmachung von Nachzahlungsansprüchen.

Sollte auch Ihr Sparvertrag von der aktuellen Kündigungswelle betroffen sein, können Sie über unten stehendes Formular mit unserer Fachanwaltskanzlei kostenlos Kontakt aufnehmen.

Alternativ hierzu können Sie uns auch unter Angabe des Stichworts "SPARVERTRAG" eine E-Mail senden an:

sparvertrag@dr-greger.de

 
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Urteile


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22.04.2020

Oberlandesgericht Dresden: Zinsanpassungsklausel unwirksam

Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat heute über die Musterfeststellungsklage, die der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig eingereicht hat (vgl. hierzu Medieninformationen Nr. 16/2019 vom 17.06.2019 und Nr. 16/2020 vom 15.04.2020, https://www.justiz.sachsen.de/olg/content/284.htm ) entschieden.

Der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. begehrte mit der Klage die Feststellung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen der Zinsberechnung bei von der Beklagten ausgereichten Sparverträgen »S-Prämiensparen flexibel«. Nach Ansicht des Klägers habe die Beklagte bisher die Zinsen aus Sparverträgen falsch berechnet.

Das Urteil bestätigt diese Ansicht im Wesentlichen. Der 5. Zivilsenat geht davon aus, dass die Zinsanpassungsklausel unwirksam sei. Die dadurch entstehende Regelungslücke in den Sparverträgen müsse in den individuellen Klagen der einzelnen Verbraucher gefüllt werden. Den Anträgen, die Grundsätze der Zinsanpassung verbindlich zu definieren, wurde nur teilweise entsprochen. Weiter wurde die Auffassung des Klägers bestätigt, dass die Verjährung erst mit der Beendigung des Sparvertrages beginnt. Das hätte zur Folge, dass die Zinsneuberechnung bis in das Jahr 1994 zurückgehen kann.

Gegen das Urteil kann das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden.

Mehr als 950 Verbraucher haben ihre Ansprüche über das Klageregister für die vorliegende Verbandsklage angemeldet. Den Rechtsstreit über die Höhe des individuellen Anspruchs müssen die Verbraucher später selbst führen.

OLG Dresden, Urteil vom 22. April 2020, Az: 5 MK 1/19

Pressemitteilung des OLG Dresden vom 22.04.2020



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Unserer Kenntnis nach sind von der Kündigungswelle u.a. Sparer der folgenden Sparkassen betroffen:


  • Erzgebirgssparkasse
  • Harzsparkasse
  • Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
  • Kreissparkasse Bautzen
  • Kreissparkasse Bitburg-Prüm
  • Kreissparkasse Börde
  • Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen
  • Kreissparkasse Kelheim
  • Kreissparkasse Melle
  • Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
  • Kreissparkasse Rhein-Hunsrück
  • Kreissparkasse St. Wendel
  • Kreissparkasse Soltau
  • Kreissparkasse Stendal
  • Kreissparkasse Syke
  • Kreissparkasse Traunstein-Trostberg
  • Kreissparkasse Walsrode
  • Kreis- und Stadtsparkasse Erding-Dorfen
  • Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
  • Nord-Ostsee Sparkasse
  • Ostsächsische Sparkasse Dresden
  • Saalesparkasse
  • Sparkasse Allgäu
  • Sparkasse Altmark-West
  • Sparkasse Altötting-Mühldorf
  • Sparkasse Amberg-Sulzbach
  • Sparkasse Ansbach
  • Sparkasse Arnsberg-Sundern
  • Sparkasse Bad Neustadt an der Saale
  • Sparkasse Bamberg
  • Sparkasse Bayreuth
  • Sparkasse Bergkamen-Bönen
  • Sparkasse Coburg-Lichtenfels
  • Sparkasse Dortmund
  • Sparkasse Duderstadt
  • Sparkasse Duisburg
  • Sparkasse Einbeck
  • Sparkasse Elbe-Elster
  • Sparkasse Emsland
  • Sparkasse Erding-Dorfen
  • Sparkasse Fürstenfeldbruck
  • Sparkasse Fürth
  • Sparkasse Garmisch-Partenkirchen
  • Sparkasse Germersheim-Kandel
  • Sparkasse Hameln-Weserbergland
  • Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
  • Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt
  • Sparkasse im Landkreis Cham
  • Sparkasse im Landkreis Neustadt an der Aisch - Bad Winsheim
  • Sparkasse im Landkreis Schwandorf
  • Sparkasse Jerichower Land
  • Sparkasse Krefeld
  • Sparkasse Kulmbach-Kronach
  • Sparkasse Landsberg-Dießen
  • Sparkasse Landshut
  • Sparkasse Leipzig
  • Sparkasse Mainfranken Würzburg
  • Sparkasse Mansfeld-Südharz
  • Sparkasse Märkisch-Oderland
  • Sparkasse Meißen
  • Sparkasse Miltenberg-Oberburg
  • Sparkasse Minden-Lübbecke
  • Sparkasse Mittelfranken-Süd
  • Sparkasse Mittelsachsen
  • Sparkasse Mühlheim
  • Sparkasse Muldental
  • Sparkasse Mülheim an der Ruhr
  • Sparkasse Münden
  • Sparkasse Neuburg-Rain
  • Sparkasse Nürnberg
  • Sparkasse Oberland
  • Sparkasse Oder-Spree
  • Sparkasse Olpe-Drolshagen Wenden
  • Sparkasse Osnabrück
  • Sparkasse Ostprignitz-Ruppin
  • Sparkasse Passau
  • Sparkasse Pfaffenhofen
  • Sparkasse Regensburg
  • Sparkasse Remscheid
  • Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling
  • Sparkasse Rotenburg Osterholz
  • Sparkasse Saarbrücken
  • Sparkasse Saarlouis
  • Sparkasse St. Wendel
  • Sparkasse Schaumburg
  • Sparkasse Schweinfurt-Haßberge
  • Sparkasse Spree-Neiße
  • Sparkasse Stade-Altes Land
  • Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg
  • Sparkasse Vest Recklinghausen
  • Sparkasse Vogtland
  • Sparkasse Westholstein
  • Sparkasse Wittenberg
  • Sparkasse Wittgenstein
  • Sparkasse Wunstorf
  • Sparkasse zu Lübeck
  • Sparkasse Zwickau
  • Städtische Sparkasse zu Schwelm
  • Stadtsparkasse Magdeburg
  • Stadtsparkasse München
  • Stadtsparkasse Remscheid
  • Stadtsparkasse Schwedt
  • Stadtsparkasse Wedel
  • Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach
  • Stadt- und Kreissparkasse Moosburg
  • Vereinigte Sparkassen Gunzenhausen
  • Wartburg Sparkasse
  • Weser-Elbe Sparkasse