Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bieten schnelle Hilfe für betroffene Phishing-Opfer
Durchsetzung von Rückerstattungsansprüchen
Phishing: Eine zunehmend raffinierte Bedrohung
Phishing stellt eine der häufigsten und gefährlichsten Betrugsformen im Online-Banking dar. Als renommierte Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht möchten wir Sie über diese Bedrohung aufklären und Ihnen Hilfestellung bei rechtlichen Fragen bieten.
Phishing-Attacken haben sich zu einer hochprofessionellen Bedrohung entwickelt, die jeden treffen kann. Die Zeiten, in denen gefälschte E-Mails oder SMS von Banken leicht zu erkennen waren, sind vorbei. Heutige Angriffe auf Bankkonten sind so ausgeklügelt, dass sie selbst erfahrene Nutzer täuschen können.
Was ist Phishing?
Phishing ist eine Betrugsmasche, bei der Kriminelle versuchen, sensible Daten wie Bankzugangsdaten oder Kreditkarteninformationen zu stehlen. Dies geschieht oft durch:
Warnsignale erkennen
Achten Sie auf:
Sofortmaßnahmen bei Verdacht auf Kontokompromittierung
Falls Sie vermuten, dass Betrüger Zugriff auf Ihr Konto erlangt haben, handeln Sie umgehend:
Wie wir Ihnen helfen können
Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Unterstützung bei Phishing-Fällen:
Vorbeugende Maßnahmen
Um sich vor Phishing zu schützen, empfehlen wir:
Bleiben Sie wachsam und zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Unsere Kanzlei steht Ihnen bei rechtlichen Fragen und zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Gesetz sieht Erstattungsanspruch gegenüber der Bank vor
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Bank ihren Kunden bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen den Betrag, mit dem das Konto belastet worden ist, unverzüglich zu erstatten hat.
Dies hat den großen Vorteil, dass Sie nicht dem Geldfluss ins Ausland folgen müssen, sondern Ihre Ansprüche vor Ort geltend machen können.
Die Bank kann die Erstattung nur dann verweigern, wenn ihr Kunde entweder in betrügerischer Absicht gehandelt hat oder aber die Abbuchung aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässig ermöglicht hat.
Insbesondere in Fällen, in denen sich Bankkunden nicht aufdrängen musste, dass sie ihre Daten auf gefälschten Internetseiten eingegeben haben, kann von einer groben Fahrlässigkeit kaum die Rede sein.
Sofern noch nachvollziehbar ist, wie die Betrüger die Kontodaten ausgespäht haben, ist es für die Geltendmachung der Rückforderungsansprüche bei der Bank in der Regel hilfreich, die Internetseiten oder E-Mails aufzubewahren.
Eine schnelle Kontaktaufnahme mit den Phishing-Experten der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen ist möglich per E-Mail an:
Bitte nennen Sie uns insbesondere die betroffene Bank, die Höhe Ihres finanziellen Schadens sowie eine ggf. bestehende Rechtsschutzversicherung.
RECHTLICHE HILFE NACH PHISHING-BETRUG VON PROFIS:
VERTRAUEN SIE AUF UNSERE EXPERTISE.