ANLEGERRECHTE24
 

GEOKRAFTWERKE.de GmbH
Insolvenzverfahren eröffnet


Ab sofort Forderungsanmeldung möglich!

Vorgedruckte Summen im Formular des Insolvenzverwalters unklar?

Anmeldung nur als nachrangige Forderung möglich?


Jetzt kostenloser Interessensgemeinschaft beitreten und weitere Informationen erhalten. 

Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger ist durch das Insolvenzgericht in den Gläubigerausschusses berufen worden.

 

 

Das Amtsgericht Regensburg hat am 16.10.2020 über das Vermögen der GEOKRAFTWERKE.de GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 4 IN 220/20). Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Jochen Wagner ernannt. Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Regensburg, ist Mitglied des Gläubigerausschusses. Die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt bereits eine Vielzahl geschädigter Investoren.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.11.2020 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die vor Ort in Regensburg ansässige Kanzlei Dr. Greger & Collegen berät und unterstützt betroffene Kapitalanleger.

Der Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Dienstag, 15.12.2020, 10:00 Uhr im

marinaforum Regensburg, Johanna-Dachs-Straße 46, 93055 Regensburg.

Die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen wird für die von ihr vertretenen Gläubiger an diesem Termin teilnehmen.

Betroffene Investoren der GEOKRAFTWERKE.de GmbH können sich unter der E-Mail-Adresse


geokraftwerke@dr-greger.de


bei der vor Ort in Regensburg ansässigen Kanzlei Dr. Greger & Collegen kostenlos registrieren, um weiterführende Informationen zu erhalten und sich bei der Gläubigerversammlung vertreten zu lassen.


GEOKRAFTWERKE.de
Geschäftsführer der Gesellschaft stellte Ende Juli 2020
Insolvenzantrag

 Anlegern drohen Kapitalverluste! - Jetzt kostenloser Interessensgemeinschaft beitreten.

 


Anleger, die Kapital in regenerative Energieprojekte investieren wollten, konnten in der Vergangenheit Namensschuldverschreibungen der GEOKRAFTWERKE.de GmbH (vormals „Fröschl Geokraftwerke GmbH") zeichnen.

Laut eigener Mitteilung der in Regensburg ansässigen GEOKRAFTWERKE.de GmbH ist durch ihren Geschäftsführer, Herrn Franz Heidelsberger, Ende Juli des Jahres 2020 Eigeninsolvenzantrag gestellt worden. Anlegern, die dem Unternehmen Kapital zur Verfügung gestellt hatten, drohen nun empfindliche Verluste.

Betroffenen Anlegern wird empfohlen, sich der kostenlosen Interessensgemeinschaft der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen anzuschließen, um über die weitere Entwicklung und über die sich hierdurch ergebenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten informiert zu bleiben. Es ist zu erwarten, dass das für das Insolvenzverfahren zuständige Amtsgericht in Regensburg Mitte Oktober 2020 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnen wird.

Die vor Ort in Regensburg ansässige Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits eine Vielzahl von Geokraftwerke-Anlegern berät und langjährige Erfahrungen mit der erfolgreichen Durchsetzung von Ansprüchen in zahlreichen Insolvenzverfahren hat, bietet betroffenen Anlegern die kompetente Vertretung ihrer rechtlichen Interessen an. „Unser Ziel ist es, die Interessen der betroffenen Investoren zu bündeln, um ihre Forderungen im Insolvenzverfahren rechtssicher geltend zu machen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.

Betroffene „Geokraftwerke-Anleger“ können sich unter der E-Mail-Adresse

geokraftwerke@dr-greger.de

kostenlos der von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen initiierten Interessensgemeinschaft anschließen, um weitere Informationen bezüglich der individuellen rechtlichen Möglichkeiten zu erhalten.  

Zum Unternehmen „GEOKRAFTWERKE.de GmbH“: 

Bei dieser im Jahr 2010 gegründeten Gesellschaft mit Sitz in Regensburg handelt es sich um eine Tochter der FG Geothermie GmbH, deren Unternehmensgegenstand unter anderem die Erforschung und der Erwerb geeigneter Standorte zur Errichtung von Geothermiekraftwerken, die Errichtung und der Betrieb solcher Anlagen sowie der Erwerb solcher Anlagen ist. 

Im Rahmen der Kapitalanlage „Kraftwerke Portfolio Nr. 1“ beteiligten sich die Anleger beispielsweise als Gläubiger der Gesellschaft an einem Unternehmen, das wiederum Projektgesellschaften Kapital zur Verfügung stellt. Es wurde bei einer Mindestlaufzeit von sieben Jahren ein Basiszins in Höhe von 7,25% p.a. in Aussicht gestellt. Das Emissionsvolumen sollte bis zu 50 Millionen EUR betragen, tatsächlich wurden lediglich rund 30 Mio. EUR eingeworben. Aufgrund diverser Verzögerungen konnten bislang keine Zinsen an die Anleger ausbezahlt werden.