ANLEGERRECHTE24
 


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German Property Group
("GPG", ehemals "Dolphin Trust")

Wo ist das Geld der Anleger?

Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt u.a. wegen Betrugsverdachts und Insolvenzverschleppung

Rund 20.000 Kapitalanleger aus den unterschiedlichsten Ländern, insbesondere aus Großbritannien, Irland, Singapur, Hongkong oder Südkorea, vertrauten der GERMAN PROPERTY GROUP im Laufe der vergangenen Jahre viel Geld an: Mehr als 1 Mrd. Euro sollten dazu verwendet werden, deutschlandweit denkmalgeschützte Objekte von Gemeinden zu erwerben, sie zu sanieren und an private Käufer als Wohnraum weiterzuveräußern. Bis zu 15% Rendite wurde den Anlegern in Aussicht gestellt.

Aus der lukrativ klingenden Kapitalanlage wurde allerdings ein Finanzskandal. Bereits im Juli 2020 hat die GERMAN PROPERTY GROUP beim zuständigen Amtsgericht Bremen Insolvenzantrag gestellt. Am 15.10.2020 hat das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 531 IN 1/20 eröffnet und den Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt aus Bremen zum Insolvenzverwalter bestellt.

Der Insolvenzverwalter hat mittlerweile bestätigt, dass es sich bei dem Geschäftsmodell der GPG um ein Schneeballsystem gehandelt hat, da das Geld der Investoren nicht wie versprochen in Immobilien geflossen ist, sondern auch zur Befriedung anderer Anleger verwendet worden ist. "Es ist zweifelsfrei erwiesen, dass eingeworbene Gelder im Sinne eines Schneeballsystems verwendet wurden", so der Insolvenzverwalter. Auch die Staatsanwaltschaft Hannover hat strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen - gegen den Firmengründer Charles Smethurst sowie gegen weitere Personen. Im März 2021 sind in diesem Zusammenhang bundesweit sechs Wohn- und Geschäftsräume durchsucht worden.

Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche für geschädigte Anleger?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern, die ihnen zustehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten anwaltlich überprüfen zu lassen. "Da im Rahmen des Insolvenzverfahrens mit erheblichen Vermögenseinbußen zu rechnen ist, sollten Anleger auch die Geltendmachung und Durchsetzung von alternativen Ansprüchen in Betracht ziehen. In Betracht kommen beispielsweise deliktische Schadensersatzansprüche gegen haftungsverantwortliche Personen und Unternehmen sowie zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater und Finanzvermittler wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung.

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