ANLEGERRECHTE24
 

Bonus.Gold GmbH


Update 25.04.2022: AMTSGERICHT KÖLN ERÖFFNET INSOLVENZVERFAHREN

Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 11.04.2022 ist im Anlegerskandal rund um die Bonus.Gold GmbH das (endgültige) Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Gläubiger der insolventen Bonus.Gold GmbH wurden durch das Gericht aufgefordert, ihre Forderungen bis zum

15.06.2022

zur Insolvenztabelle anzumelden.

Gleichzeitig wurde auch der Termin für die Gläubigerversammlung bestimmt. Diese wird am 13.07.2022 in Köln stattfinden.

Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Felix Höpker von der Kanzlei White & Case bestellt, der bereits das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters ausübte.

Betroffene Goldanleger müssen jetzt rechtzeitig ihre Rechte im Insolvenzverfahren wahrnehmen, um an der Verwertung der Insolvenzmasse teilhaben zu können. In Frage kommt die Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten oder auch die (einfache) Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle. Welche dieser Rechte in dem Insolvenzverfahren die größtmöglichen Vorteile für die eigene Gläubigerstellung bietet, sollte möglichst zeitnah geprüft werden.

An der späteren Verteilung der Insolvenzmasse der insolventen Bonus.Gold GmbH nehmen nur diejenigen Anleger teil, die ihre Forderung rechtssicher und rechtzeitig beim Insolvenzverwalter angemeldet haben. Anleger, die ihre Forderung nicht anmelden, werden bei der Verteilung des Vermögens nicht berücksichtigt. Durch die Forderungsanmeldung wird auch die Verjährung gehemmt.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bietet geschädigten Bonus.Gold-Anlegern an, sich kostenlos einer Interessensgemeinschaft anzuschließen, um über weitere Handlungsmöglichkeiten informiert zu bleiben.

Anleger, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens vollumfänglich vertreten werden wollen, können sich unter Angabe des Stichworts "Bonus.Gold“ unter der E-Mail-Adresse

Bonus.Gold@dr-greger.de


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Registrierte Anleger erhalten kostenlos weiterführende Informationen.



29.11.2021:

Mit Beschluss vom 25.11.2021 hat das Amtsgericht Köln das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bonus.Gold GmbH eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker von der Kanzlei White & Case  bestellt.

„Nachdem schon 2020 massive Anzeichen für eine besorgniserregende Entwicklung bei der Bonus.Gold GmbH vorlagen, überrascht mich die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens nicht“, so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. „Wichtig ist jetzt für die Anleger, Ihre Rechte im Blick zu behalten, die Ihnen im Insolvenzverfahren zustehen. Besonders für den Fall, dass das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird, sollten die Anleger gut vorbereitet sein. Spätestens dann gilt es, seine Rechte aktiv wahrzunehmen. Unabhängig davon sollten schon jetzt die in Betracht kommenden Aus- und Absonderungsrechte der Anleger an den Goldwerten geprüft und ggfs. durchgesetzt werden, die zu einer sehr viel besseren Position des Anlegers im Insolvenzverfahren führen können“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.

Kostenlose Interessensgemeinschaft für geschädiget Bonus.Gold-Anleger

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bietet geschädigten Bonus.Gold-Anlegern an, sich kostenlos einer Interessensgemeinschaft anzuschließen, um über weitere Handlungsmöglichkeiten informiert zu bleiben.

Sollten auch Sie in Goldwerte bei der Bonus.Gold GmbH investiert haben, können Sie sich unter Angabe des Stichwortes „Bonus.Gold“ auf der Internetseite

https://www.dr-greger.de/kontakt/

bzw. unter der E-Mail-Adresse

Bonus.Gold@dr-greger.de

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Goldbestände intransparent

Besorgniserregende Entwicklungen für Anleger


Anleger der Bonus.Gold GmbH sorgen sich schon seit längerem um die Herausgabe ihres Goldes. Spätestens seit dem Jahr 2020 häufen sich die Umstände, die deutliche Fragen um die Zukunft des Unternehmens und die dort angelegten Gelder aufwerfen. Genannt werden können u.a.:

- Fehlende Erreichbarkeit des Unternehmens,

- Fehlende Veröffentlichungen von Jahresabschlüssen,

- Hinweis des Wirtschaftsprüfers in dem einzigen bislang veröffentlichen Jahresabschluss (GJ 2017), wonach er nicht ausschließen könne, dass der Jahresabschluss hinsichtlich der darin ausgewiesenen Vorräte fehlerhaft sei, weil er nicht an der Inventur im Ausland teilnehmen konnte und er auch sonst keine hinreichende Sicherheit über den Bestand der Vorräte gewinnen konnte,

- Geschäftsführerwechsel im Jahr 2020, wobei der neue Geschäftsführer seinen Wohnsitz in Großbritannien hat,

- Intransparenz bezüglich des vorhandenen Goldbestands.

„Diese Entwicklungen sind äußerst besorgniserregend für Anleger, die in Goldwerte bei der Bonus.Gold GmbH investiert haben“, so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. „Doch die Anleger sind nicht schutzlos gestellt. Es gilt jetzt alle Möglichkeiten zur Schadensabwendung zu prüfen. In Frage kommen z.B. die Kündigung und der Widerruf der Anlegerverträge“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter. Wichtig ist zudem, die Rechte der Anleger bei neuen Erkenntnissen oder rechtlich relevanten Umständen, wie z.B. einer Insolvenz, einer ständig neuen Bewertung zu unterziehen.

Kostenlose Interessensgemeinschaft für geschädiget Bonus.Gold-Anleger

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Sollten auch Sie in Goldwerte bei der Bonus.Gold GmbH investiert haben, können Sie sich unter Angabe des Stichwortes „Bonus.Gold“ auf der Internetseite

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