UPDATE 20.06.2022:
Insolvenzverfahren über Vermögen von Mesut Pazarci eröffnet
Mit Beschluss vom 14.06.2022 hat das Amtsgericht Darmstadt das Insolvenzverfahren über das Vermögen des ehemaligen PIM Gold-Geschäftsführers MESUT PAZARCI eröffnet (Az. 9 IN 638/21). Als Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche aus Darmstadt eingesetzt.
Schadensersatzforderungen gegen Herrn Mesut Pazarci sind bis zum
12.07.2022
beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
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Anleger, die mit ihrer Investition in PIM Gold Verluste erzielt haben und Schadensersatzansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer Mesut Pazarci zur Insolvenztabelle anmelden möchten, können sich per E-Mail an:
mit unserer Kanzlei für kostenlose weitere Informationen in Verbindung setzen.
* * * UPDATE 20.01.2021: Erste Abschlagszahlung für Februar 2021 geplant * * *
Aktuell ist die Auszahlung einer ersten Abschlagszahlung für Februar 2021 geplant und erfolgt voraussichtlich in einer Höhe von 7,5% der festgestellten Forderung.
Weitere Zahlungen sollen folgen. Wir engagieren uns diesbezüglich weiterhin für unsere Mandanten.
* * * UPDATE 04.09.2020: Gläubigerversammlung verzögert sich weiter / Insolvenzgericht hebt Termin vom 22.09.2020 auf * * *
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat den bereits auf 22.09.2020 verlegten Termin zur Durchführung der PIM Gold Gläubigerversammlung mit Beschluss vom 02.09.2020 aufgehoben. Als Grund hierfür nennt das Gericht die noch fortdauernde Corona-Pandemielage. Da sich die Situation in den nächsten Monaten voraussichtlich nicht ändern wird, hat das Gericht mit oben genanntem Beschluss angeordnet, dass der Berichtstermin nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt wird, sondern im schriftlichen Verfahren.
Für diejenigen Mandanten, die uns bereits Vollmacht für die Vertretung in der Gläubigerversammlung erteilt haben, werden wir die Rechte auch im schriftlichen Verfahren wahrnehmen und im Anschluss daran berichten.
* * * UPDATE 19.08.2020: Klage gegen Mesut Pazarci eingereicht * * *
Nachdem in dem Insolvenzverfahren der PIM Gold GmbH die Gläubigerversammlungen mehrfach verschoben wurden und der nächste geplante Termin erst am 22.09.2020 stattfinden soll, ist es um den Anlegerskandal rund um die PIM Gold GmbH weitgehend still geworden. Aus Sicht der geschädigten Anleger befindet sich das Verfahren somit schon seit Monaten in einem Schwebezustand. Ob der aktuelle Termin abgehalten werden kann, ist im Blick auf die Corona-Krise derzeit als offen zu bewerten.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat die Zwischenzeit dazu genutzt, sich intensiv mit der Haftung des Herrn Mesut Pazarci, den ehemaligen Geschäftsführer der PIM Gold GmbH, dessen Vermögen durch die Staatsanwaltschaft sichergestellt worden ist, zu befassen.
„Nach Abschluss unserer Ermittlungen sind wir der festen Überzeugung, dass Herr Pazarci den PIM Gold Anlegern schadensersatzpflichtig ist, weil er diese in sittenwidriger und vorsätzlicher Weise geschädigt hat“, so Kanzleiinhaber und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dr. Stephan Greger. „Darüber hinaus gibt es gute Argumente für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus strafrechtlichen Gesichtspunkten. Die Schadensersatzansprüche können somit auf mehrere Argumente gestützt werden, wodurch sich die Erfolgschancen für ihre Durchsetzung erhöhen“, so Dr. Greger weiter.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat zwischenzeitlich beim zuständigen Landgericht Darmstadt eine erste Klage gegen Herrn Mesut Pazarci eingereicht. Weitere Klagen sind geplant.
Geschädigte PIM Gold Anleger, die an einer Klage gegen Mesut Pazarci interessiert sind, können sich der kostenlosen Interessensgemeinschaft der Kanzlei Dr. Greger & Collegen anschließen, um über weitere Handlungsmöglichkeiten informiert zu bleiben.
Sollten auch Sie in Goldwerte bei der PIM Gold investiert haben, können Sie sich unter Angabe des Stichwortes „PIM Gold“ unter der E-Mail-Adresse
PIMGold@dr-greger.de
für die Interessensgemeinschaft der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren. Registrierte Anleger erhalten kostenlos weiterführende Informationen.
* * * UPDATE 13.03.2020: Erneute Verlegung der PIM Gold Gläubigerversammlung * * *
Aus aktuellem Anlass ("Corona") wurde die für 24. März 2020 geplante Gläubigerversammlung erneut verlegt.
Als neuer Termin wurde bestimmt:
Dienstag, 22. September 2020,
Beginn: 11:00 Uhr, Einlass ab 09:00 Uhr
Stadthalle Langen
Südliche Ringstraße 77
63225 Langen
Anleger, die sich von unserer Kanzlei in diesem Versammlungstermin vertreten lassen möchten, können gerne über das unten stehende Kontaktformular mit uns Verbindung aufnehmen. Alternativ ist eine Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei auch per E-Mail möglich:
UPDATE 28.02.2020: PIM Gold Gläubigerversammlung vertagt!
Mit einem derart großen Andrang hatte weder das Insolvenzgericht noch der Insolvenzverwalter gerechnet: Die Menschenmenge, die selbst eine Stunde nach offiziellem Beginn der Gläubigerversammlung noch in den Gemeindesaal wollte, um an der Versammlung der Gläubiger teilnehmen zu können, riss nicht ab. Als in den Saal aus Sicherheitsgründen keinen weiteren Gläubigern Einlass gewährt werden konnte, wurde zur großen Enttäuschung der teilweise weit angereisten Gläubigern verkündet, dass die Versammlung in einen neuen, größeren Veranstaltungsort vertagt werden muss. Die geschädigten Anleger, die sich von dem heutigen Tag erhofft hatten, dass der Insolvenzverwalter Dr. Metoja Licht ins Dunkel bringt, äußerten lautstark ihren Unmut.
Der neue Termin und der neue Veranstaltungsort lautet:
Dienstag, 24. März 2020, 11.00 Uhr
Stadthalle Langen, Südliche Ringstraße 77 in 63225 Langen.
Anleger, die sich von unserer Kanzlei in diesem Versammlungstermin vertreten lassen möchten, können gerne über das Kontaktformular mit uns Verbindung aufnehmen. Alternativ ist eine Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei möglich per E-Mail (PIMGold@dr-greger.de) oder über die Internetseite https://www.anlegerrechte24.de/PIM-Gold/.
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 01.12.2019 über das Vermögen der PIM Gold GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 8 IN 402/19). Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja ernannt. Die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt bereits zahlreiche Goldanleger im Insolvenzverfahren und prüft auch weitergehende Ansprüche gegen verantwortliche Personen.
* * * UPDATE, 05.02.2020: Gläubigerversammlung räumlich verlegt * * *
Aufgrund der zu erwartenden Teilnehmerzahl wurde der Veranstaltungsort für die Gläubigerversammlung am 28.02.2020 verlegt.
NEU:
Katholische Kirchengemeinde St. Marien
- Mariensaal -
Krafftstraße 21
63065 Offenbach am Main
Einlass ab 8:45 Uhr, Beginn 10:00 Uhr
* * * UPDATE, 02.12.2019: INSOLVENZVERFAHREN ERÖFFNET * * *
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 01.12.2019 über das Vermögen der PIM Gold GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 8 IN 402/19).
Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.12.2019 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am 28.02.2020, 10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Offenbach am Main, Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach am Main, Gebäude K 16.
Sollten auch Sie in Goldwerte bei der PIM Gold GmbH investiert haben, können Sie sich mit unten stehendem Kontaktformular kostenlos für die Interessensgemeinschaft der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren.
Alternativ hierzu können Sie uns auch gerne eine E-Mail schicken: PIMGold@dr-greger.de
Registrierte Anleger erhalten kostenlos weitere Informationen.
* * * UPDATE 01.10.2019: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt * * *
Mit Beschluss vom 30.09.2019 hat das Amtsgericht Offenbach am Main Herrn Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der PIM Gold GmbH (Az. 8 IN 402/19) und über das Vermögen der Vertriebsgesellschaft „Premium Gold Deutschland GmbH“ (Az. 8 IN 403/19) bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalters wird die beiden Unternehmen nun detailliert begutachten, um sich einen genauen Überblick über die Struktur, das Geschäftsmodell und die Vermögenswerte zu verschaffen.
Die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen übernimmt die Vertretung geschädigter Anleger im Insolvenzverfahren.
* * * UPDATE 28.09.2019: Insolvenzantrag gestellt * * *
Wie das Handelsblatt aktuell berichtet, liegen dem Amtsgericht Offenbach bereits seit Anfang vergangener Woche sowohl ein Insolvenzantrag der PIM Gold GmbH als auch ein Insolvenzantrag der Vertriebsgesellschaft Premium Gold Deutschland GmbH (PGD) vor. Von beiden Gesellschaften wurde demzufolge selbst Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzgericht wird voraussichtlich Anfang der kommenden Woche über die beiden Insolvenzanträge entscheiden.
Die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen übernimmt die Vertretung geschädigter Anleger im Insolvenzverfahren. Betroffene Anleger werden gebeten, sich zeitnah durch kostenlose Registrierung (siehe unten stehendes Formular) zu melden.
Staatsanwaltschaft vermisst 1,9 Tonnen Gold. Droht ein neuer Anlageskandal?
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Am Mittwoch, den 04.09.2019 wurden in den Geschäftsräumen der PIM Gold GmbH Unterlagen und Vermögenswerte sichergestellt und der geschäftsführende Gesellschafter Mesut P. in Untersuchungshaft genommen. Medienberichten zufolge soll er den Kunden Gold als Sicherheit für ihre Anlagen benannt haben, das bei der PIM Gold GmbH überhaupt nicht vorhanden war. Als Haftgrund wurde Fluchtgefahr genannt. Die Darmstädter Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betruges.
Gerüchten zufolge sollen etwa 1,9 Tonnen Kundengold im Wert von rund 82 Mio. EUR fehlen. Unzählige Anleger könnten betroffen sein. Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden zeigen, ob sich diese Behauptungen bewahrheiten. Die am Mittwoch vollzogenen Maßnahmen sprechen allerdings schon jetzt eine deutliche Sprache. Denn die Anordnung einer Untersuchungshaft ist nur bei einem dringenden Tatverdacht möglich, der vorliegt, wenn aufgrund des gegenwärtig ermittelten Sachverhalts eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verurteilt wird.
„Das sind äußerst besorgniserregende Neuigkeiten für Anleger, die in Goldwerte bei der PIM Gold investiert haben“, so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. „Doch die Anleger sind nicht schutzlos gestellt. Es gilt jetzt alle Möglichkeiten zur Vermögenssicherung zu prüfen. In Frage kommen z.B. auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen haftungsverantwortliche Personen, denen Unregelmäßigkeiten bekannt waren, oder die sofortige Fälligstellung durch die Kündigung von Goldsparplänen“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter. Wichtig ist zudem, die Rechte der Anleger bei neuen Erkenntnissen oder rechtlich relevanten Umständen, wie z.B. einer Insolvenz, einer ständig neuen Bewertung zu unterziehen. "Für den Fall der Insolvenz übernehmen wir die rechtssichere Forderungsanmeldung", so Dr. Greger.
Kostenlose und unabhängige Interessensgemeinschaft
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bietet geschädigten PIM Gold-Anlegern an, sich kostenlos einer unabhängigen Interessensgemeinschaft anzuschließen, um über weitere Handlungsmöglichkeiten informiert zu bleiben.
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