ANLEGERRECHTE24
 

UPDATE 05.01.2022:
Vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet


Am heutigen Mittwoch, den 05.01.2022 hat das Amtsgericht Oldenburg unter dem Aktenzeichen 69 IN 30/21 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEUTSCHE LICHTMIETE AG eröffnet. Das Gericht hat die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Rüdiger Weiß aus der Kanzlei Wallner Weiß zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Von der vorläufigen Insolvenz betroffen sind darüber hinaus zwei weitere Gesellschaften aus dem Konzernverbund: Die Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH sowie die Deutsche Lichtmiete Vermietungsgesellschaft mbH.


Deutsche Lichtmiete – ein Betrugsmodell?

Staatsanwaltschaft durchsucht Wohn- und Geschäftsräume


Per Pressemitteilung vom 09.12.2021 hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg mitgeteilt, Wohn- und Geschäftsräume wegen des Verdachtes des gemeinschaftlichen Betruges im Zusammenhang mit dem Einwerben von Geldern der Deutsche Lichtmiete durchsucht zu haben. „Es besteht der Anfangsverdacht, die Beschuldigten hätten zu einem bislang nicht bekannten Zeitpunkt, möglicherweise während des Laufs der Direktinvestitionsprogramme, erkannt, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig und ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren“, so die Staatsanwaltschaft Oldenburg.

Insgesamt sollen in dem Wissen, dass kein tragfähiges Geschäftsmodell bestand, Anlegergelder in einer Gesamthöhe von über 100 Mio. EUR eingeworben worden sein. Betroffen könnten insbesondere Inhaber der von der Deutschen Lichtmiete AG ausgereichten Anleihen (WKN: A3H2UH3, WKN: A2NB9P und WKN: A2TSCP) oder der von den Tochtergesellschaften ausgereichten Direktinvestments sein.

Auch wenn die Staatsanwaltschaft zunächst nur einem Anfangsverdacht nachgeht, sind dies doch besorgniserregende Neuigkeiten für die Anleger. Der weitere Verlauf der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, der Entwicklung des Unternehmens und auch der Entwicklung der Anleihen sollte nun intensiv beobachtet werden. Empfehlenswert ist zudem,  rechtliche Handlungsmöglichkeiten zu prüfen und ggfs. auszuschöpfen, um evtl. drohenden Schaden abzuwenden.

Wer frühzeitige anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchte, kann sich an die Kanzlei Dr. Greger & Collegen wenden. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bietet Anlegern der Deutsche Lichtmiete an, sich einer kostenlosen Interessensgemeinschaft anzuschließen, um über weitere Handlungsmöglichkeiten informiert zu bleiben und frühzeitig ihre Anlegerinteressen zu bündeln.

Sollten auch Sie in Anleihen oder Direktinvestments der Deutsche Lichtmiete investiert haben, können Sie sich unter Angabe des Stichwortes „Lichtmiete“ auf der Internetseite

https://www.dr-greger.de/kontakt/

bzw. unter der E-Mail-Adresse

Lichtmiete@dr-greger.de

für die Interessensgemeinschaft der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren. Registrierte Anleger erhalten kostenlos weiterführende Informationen.





Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Oldenburg und der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betruges

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 09.12.2021

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen - führt gemeinsam mit der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg ein Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche einer Unternehmensgruppe, die den Erwerb, den Handel und die Vermietung von technischen Einrichtungen betreibt. Das zur Finanzierung des Geschäftsmodells benötigte Kapital wurde in erheblichem Umfang von Investoren erlangt. Hierzu bediente sich die Gruppe zweier Finanzierungsmodelle. Dies war anfänglich das Modell der Direktinvestition. Dabei erwarben die Anleger Technikprodukte von den ausgebenden Konzerngesellschaften, die sie anschließend von den Anlegern mieteten und an gewerbliche Kunden weitervermieteten. Nach Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit erwarben die Gesellschaften ihre Produkte von den Anlegern zu einem vorab fest vereinbarten Kaufpreis zurück, wobei den Anlegern eine jährliche Rendite von über 5% zugesagt wurde.

Es besteht der Anfangsverdacht, die Beschuldigten hätten zu einem bislang nicht bekannten Zeitpunkt, möglicherweise während des Laufs der Direktinvestitionsprogramme, erkannt, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig und ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren. Gleichwohl sollen sie von 2018 bis 2021 weiteres Kapital von Investoren durch die Platzierung von Inhaber-Schuldverschreibungen (Unternehmensanleihen) in einer Gesamthöhe von über 100 Millionen Euro eingeworben haben.

Vor diesem Hintergrund erließ das Amtsgericht Oldenburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg Durchsuchungsbeschlüsse für Wohn- und Geschäftsräume der Beschuldigten und betroffenen Gesellschaften. Diese wurden gestern durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei vollstreckt.